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Madeira verabschiedet neuen Rechtsrahmen für den Eigenverbrauch erneuerbarer Energien

Die gesetzgebende Versammlung der Autonomen Region Madeira hat das Regionalgesetz Nr. 9/2026/M verabschiedet, das den neuen Rechtsrahmen für den Eigenverbrauch erneuerbarer Energien in der Region festlegt und den nationalen Rechtsrahmen (Gesetzesdekret Nr. 15/2022) an die insulare und ultraperiphere Realität anpasst.

Dieses Dekret hebt das bisherige Regionalgesetz Nr. 1/2021/M auf und zielt darauf ab, die Energiewende mit ehrgeizigen Zielen zu fördern, bis 2030 mehr als 55 % der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen zu erreichen. Die wichtigsten Punkte des neuen Regimes umfassen:

  • Kontrollverfahren: Legt je nach installierter Leistung der Produktionseinheit (UPAC) unterschiedliche Stufen der Genehmigung und Vorabkontrolle fest (Vorabmitteilung, Vorregistrierung oder Produktionslizenz).
  • Kollektiver Eigenverbrauch und Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften: Stärkt den Rahmen für kollektiven Eigenverbrauch und Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften (EEG), was den Energieaustausch zwischen Mitgliedern ermöglicht.
  • Verwaltung und Aufsicht: Die Regionaldirektion für Energie (DREN) übernimmt die zentrale Verwaltung über ein neues elektronisches Portal, das zur Einreichung von Anträgen, zur Registrierung von UPACs und zur Einsicht in Verfahren dient.
  • Sicherheit und Inspektion: Führt die Verpflichtung zu regelmäßigen Inspektionen (alle acht Jahre) sowie die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung für Inhaber von Vorabkontrolltiteln ein.

Das Dekret tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft und gilt für alle Anträge, über die noch nicht entschieden wurde.

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