Regionalregierung schafft Regelung für Patienten mit Entlassung aus sozialen Gründen
Die Verordnung Nr. 157/2026 wurde veröffentlicht, die die Anpassung der interinstitutionellen Koordinierungsregelung für die Aufnahme von Personen an die Autonome Region Madeira festlegt, die nach der klinischen Entlassung aus sozialen Gründen im Krankenhaus bleiben und die Kriterien für die Integration in das Regionale Netzwerk für integrierte Langzeitpflege (RRCCI) nicht erfüllen.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Verzögerung von Krankenhausentlassungen zu bekämpfen und sicherzustellen, dass Patienten ohne familiäre Unterstützung oder Autonomie eine angemessene Überweisung erhalten. Die Operationalisierung der Regelung basiert auf der Zusammenarbeit zwischen dem Institut für soziale Sicherheit von Madeira, IP-RAM (ISSM, IP-RAM) und dem Gesundheitsdienst der Autonomen Region Madeira, EPERAM (SESARAM, EPERAM).
Hauptverantwortlichkeiten definiert:
- ISSM, IP-RAM: Verantwortlich für die öffentliche finanzielle Mitbeteiligung, soziale Bewertung, Überweisung, Begleitung und Verwaltung von Plätzen in sozialen Einrichtungen.
- SESARAM, EPERAM: Verantwortlich für die klinische Bewertung, die Definition des individuellen Pflegeplans und die Bereitstellung zusätzlicher Gesundheitsleistungen in Zwischeneinheiten.
Dreigliedriges Finanzierungsmodell:
Die Finanzierung der Plätze wird durch ein Modell sichergestellt, das Folgendes umfasst:
- Mitbeteiligung der Sozialversicherung: Unterstützt durch das ISSM, IP-RAM durch Haushaltszuweisungen.
- Familiäre Mitbeteiligung: Berechnet nach den Regeln der Wohnstrukturen für ältere Menschen (ERPI).
- Zusätzliche Gesundheitsleistungen: Kosten getragen von SESARAM, EPERAM, durch autonome Rechnungsstellung und klinische Validierung.
Das Dekret tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft, wobei die Koordinierung zwischen den Einrichtungen durch spezifische Protokolle formalisiert wird.
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